V E R H A L T
E N S R E G E L N
nach operativen Eingriffen im Mund- und Kieferbereich
1. Nach einer örtlichen Betäubung und auch durch
die Belastung des chirurgischen Eingriffes kann Ihre Reaktionsfähigkeit – insbesondere
auch bei aktiver Teilnahme am Straßenverkehr – für
mehrere Stunden herabgesetzt sein. Sie sollten sich daher
am besten nach Hause fahren lassen. Bis zum Abklingen der
Betäubung wegen der Verletzungsgefahr bitte nichts essen
oder Heißes trinken.
2. Zum Schutz der Wunde und für eine möglichst
ungestörte erste Blutgerinnung beißen Sie bitte
ca. 15 Minuten auf den eingelegten Tupfer. Danach ziehen
Sie ihn vorsichtig zur Seite ab. Bei einem angelegten Druckverband
richten Sie sich bitte nach unseren speziellen Empfehlungen.
Sollte wider Erwarten eine Nachblutung auftreten, beißen
Sie erneut für eine halbe Stunde auf ein zusammengerolltes
sauberes, angefeuchtetes Stofftaschentuch. Im Zweifelsfall
rufen Sie bitte die Telefonnummer Ihres behandelnden Arztes
an.
3. Zur Verminderung einer Schwellung nach dem Eingriff sind
häufigere feucht-kalte Umschläge bis zur Folgenacht
sehr hilfreich. Verwenden Sie jedoch bitte keine Eispackungen
in unmittelbarem Hautkontakt. Wenn Sie sich zu Hause ausruhen
möchten, legen Sie sich bitte ein dickes Kissen unter
den Kopf und vermeiden eine Flachlage.
4. Nach Abklingen der Betäubung sollten Sie für
die nächsten Tage weiche, nicht zu heiße Kost
zu sich nehmen und auf belagbildende Milchprodukte und Suppen
verzichten. Schonen Sie beim Kauen möglichst die behandelte
Seite.
5. In den nächsten 24 Stunden sollten Sie weder Alkohol
noch Bohnenkaffee, Cola oder schwarzen Tee trinken. Verzichten
Sie für heute auf das Rauchen. Hierdurch verringern
Sie die Gefahr einer Nachblutung und tragen zu einer besseren
Wundheilung bei. In den ersten postoperativen Tagen sollte
kein Saunabesuch erfolgen.
6. Sollte die Mundöffnung nach der Behandlung leicht
eingeschränkt sein, darf Sie dieses nicht beunruhigen.
Bemerken Sie jedoch eine starke Kieferklemme, anhaltende
Gefühlsstörungen und/oder stärker werdende
Schmerzen, kommen Sie bitte sofort zu uns.
7. In der erste Woche nach dem Eingriff sollten Sie körperliche
Anstrengungen vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund
der Schwere des Eingriffes eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
ausgestellt wurde. Beachten Sie bitte die Daten dieser Bescheinigung:
eine Gesundschreibung wird nicht benötigt.
8. Putzen Sie regelmäßig (3 x täglich) Ihre
Zähne und auch evtl. vorhandene Prothesen. Nehmen Sie
dabei jedoch den Operationsbereich aus und vermeiden heftiges
Spülen. Die Benutzung von elektrischen Zahnbürsten
außerhalb des Operationsbereiches ist möglich,
die Anwendung von Mundduschen setzen Sie bis zur weitgehend
abgeschlossenen Abheilung besser aus.
9. Wenn Ihnen Medikamente verordnet wurden, halten Sie sich
bitte exakt an die Einnahmevorschriften. Insbesondere bei
Schmerztabletten ist auf die Höchstdosis zu achten!
Nehmen Sie keine zusätzlichen Medikamente nach eigenem
Ermessen!
10. Bei ungestörtem Heilungsverlauf nehmen Sie den
verabredeten Termin zur Kontrolluntersuchung war.
Wir wünschen
Ihnen gute Besserung !
(Offizielle Patienteninformation der Dt. Gesellschaft für
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)
|