Die Top 3 - Klassiker

Tut es weh?

Weniger, als Sie denken! Keiner mag Schmerzen. Die lokale Betäubung stellt eine sehr gute Methode der Schmerzausschaltung dar. Sie garantiert in den meisten Fällen eine absolut schmerzfreie Behandlung. In entzündetem Gewebe kann die Wirksamkeit der Betäubungsspritze manchmal eingeschränkt sein. Daher gilt: je früher behandelt wird, desto problemloser.

Was kostet die Behandlung?

Gesundheit kostet - zugegeben. Aber dafür gibt es heute Möglichkeiten zur Versorgung Ihrer Zähne, die vor einigen Jahren noch nicht denkbar gewesen wären. Gesunde Zähne - auch und vor allem im Alter - sind ein Stück Lebensqualität, Tag für Tag.Eine sinnvolle Investition also.

Welche Vorteile habe ich von einer guten Zahnversorgung?

Es gibt zwei Wege mit seinen Zähnen zu leben: Lebenslange Reparaturen oder umfängliche Sanierung und anschließende regelmäßige Pflege.
Gesunde Zähne wirken sich auch - wissenschaftlich erwiesen - auf den gesamten Gesundheitszustand des Organismus positiv aus. Das bedeutet, gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch vermindern beispielsweise das Risiko für Herzkreislauferkrankungen. Und eine richtige Bisslage kann Probleme mit Rücken und Wirbelsäule vermeiden.

Organisation und Bürokratie

Was hat es mit dem "Bonusheft" für gesetzlich Versicherte auf sich? Gibt es das noch?

Ja, das gibt es noch. Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) bezuschussen die gesetzlichen Krankenversicherungen etwas höher beim Nachweis einer regelmäßigen Kontrolle durch den Zahnarzt. Dies wird im sogenannten "Bonusheft" eingetragen, welches der Patient bei seinem Zahnarzt bekommt und dort regelmäßig ergänzen lässt. Nach fünf Jahren lückenlosen Kontrollen steigt der Anspruch des des sog. Festzuschusses um 20%, nach 10 Jahren um 30%. Fehlt auch nur ein Jahr in der Liste, beginnt man wieder bei Null! Jeder Zahnarzt ist verpflichtet, sämtliche Behandlungsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Sie können sich also auch rückwirkend die Bestätigungen im Bonusheft holen, vorausgesetzt natürlich, Sie waren mindestens einmal im Jahr zur Kontrolluntersuchung. Schmerzbehandlungen zählen nicht als Kontrolle!

Welche Behandlungen müssen genehmigt werden?

Privatversicherte benötigen in der Regel keine Genehmigung des Versicherungsträgers für Behandlungen.
Gesetzlich Versicherte müssen für folgende Therapien eine Kostenübernahme beantragen, was im Normalfall der Zahnarzt für Sie übernimmt:

  • Parodontitisbehandlung
  • Knirscherschienen
  • (Teil-)Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Reparaturen von Prothesen
Nicht beantragt werden müssen:
  • Kontrollen
  • Zahnreinigungen
  • Füllungen
  • Inlays
  • Wurzelbehandlungen
  • Zahnextraktionen
  • zahnärztlich chirurgische Eingriffe

Welche Behandlungen werden nicht erstattet?

Einige Leistungen sind nicht im Katalog der gesetzlichen (g) oder privaten (p) Krankenversicherer enthalten, weil sie zu neu sind oder über "das Maß des Notwendigen hinausgehen" (Sozialgesetzbuch V) oder ästhetischen Belangen dienen.
Als Beispiele wären zu nennen:

  • Zahnaufhellung (sog. Bleaching) (g/p)
  • Implantate (g)
  • ästhetische Zahnkorrekturen (g)
  • Wurzelbehandlungen in bestimmten Fällen (g)
  • Laserbehandlungen (g/p)


Zumindest bezuschusst werden von der gesetzlichen Versicherung
  • Kompositfüllungen
  • Inlays

Welche (Grund-)Behandlungen werden erstattet oder bezuschusst?

Bei Privatversicherten werden die meisten Therapien übernommen.
Bei gesetzlich Versicherten wird Folgendes bei entsprechender Indikation übernommen/bezuschusst:

  • chirurgische Eingriffe (m. Einschränkungen)
  • Parodontitisbehandlungen
  • Knirscherschienen
  • Wurzelbehandlungen
  • Füllungen
  • Inlays
  • Kronen/Teilkronen
  • Brücken
  • Prothesen

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

Was mache ich mit dem rosa "Heil- und Kostenplan"? Wo muss welche Seite hin?

Vor jeder Zahnersatz-Behandlung mit Kronen, Brücken oder Prothesen erhalten Sie nach umfassender Aufklärung einen schriftlichen Heil- und Kostenplan (HKP) von uns. Der HKP der gesetzlichen Krankenversicherungen umfaßt mehrere Seiten. Um Ihnen den Umgang mit diesem Papierstapel zu erleichtern, möchten wir Ihnen das Vorgehen an einem fiktiven Beispiel erläutern:
Als erstes unterschreiben Sie bitte das Blatt HKP Teil 2 an entsprechender Stelle. Es ist hinter das rosa HKP-Formular geheftet. Den eigentlichen Heil- und Kostenplan (rosa Formular) unterschreiben Sie ebenfalls noch oben in der Mitte und reichen ihn mit dem angehefteten "Blatt Heil- und Kostenplan Teil 2" und dem Original* Ihres Bonusheftes bei Ihrer Krankenkasse ein. Die eventuell beiliegenden separaten Vereinbarung müssen nicht zur Krankenkasse. Bringen Sie diese Vereinbarungen einfach unterschrieben mit dem von der Krankenkasse genehmigten Heil- und Kostenplan wieder zu uns in die Praxis. Erst dann können wir die Termine vereinbaren und dürfen wir mit der Arbeit beginnen.
Die erste Seite mit der Kostenaufgliederung/Übersicht dient ausschließlich Ihrer Information, wie sich der Rechnungsbetrag voraussichtlich zusammen setzen wird.
Auch privatversicherte Patienten sollten den privaten Heil- und Kostenplan, gerade bei umfangreicheren Arbeiten, vorab bei Ihrer Versicherung einreichen, um Leistungseinschränkungen und ähnlichen “Überraschungen” vorzubeugen.
*manchmal wird auch eine Kopie akzeptiert

Muss ich den Heil- und Kostenplan auch bei meiner Zusatzversicherung einreichen?

Ja! Viele Zusatzversicherungen schränken Ihre Leistungen ein, wenn nicht vor der Zahnersatzbehandlung eine Kopie des bereits genehmigten Heil- und Kostenplanes vorgelegt wurde. Wichtig: Schicken Sie nicht das genehmigte rosa Original zur Zusatzversicherung! Zu oft schon sind diese aus unserer Erfahrung dort im Papier-Nirvana verschwunden.

Können Sie mir eine Zahn-Zusatzversicherung empfehlen?

Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen zwar keine Versicherung empfehlen, wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, die Angebote an Zusatzversicherungen kritisch zu hinterfragen.
Gerade Banken und gesetzliche Krankenversicherungen nutzen das entgegengebrachte Vertrauen, um Zahnzusatzversicherungen der entsprechenden Kooperationspartner an Sie als ihre Kunden zu bringen. Die Bandbreite der in den Policen versicherten Leistungen reicht von einer Aufstockung des Kassen-Fest-Zuschusses (der zumeist recht gering ist) über einen prozentualen Zuschuss-Anteil an der Gesamtrechnung bis zu einer wirklichen Versicherung für rein private Behandlungen und sogenannte Wunschleistungen (professionelle Zahnreinigung, Bleaching, Stellungs-Korrekturen bei Erwachsenen etc.). Dementsprechend divergieren die zu leistenden monatlichen Beiträge sehr stark. Generell gilt wie überall im Leben: Man bekommt nur, was man bezahlt. Von einem Tarif für 10 Euro monatlich, darf man nicht erwarten, seine Komplettsanierung der Zähne übernommen zu bekommen. Ob sich ein teurer Tarif schlussendlich rechnet hängt dann vom Zustand Ihrer Zähne ab.
Hilfestellung bei der Auswahl der für Sie passenden Zahn-Zusatz-Versicherung kann Ihnen beispielsweise die Initiative ProDente, die Seite www.waizmanntabelle.de oder die Verbraucherzentrale geben.
In unserem Download-Bereich können Sie sich die Info-Broschüre von ProDente zum Thema Zusatzversicherung herunterladen.

Besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung?

Ja, kein Problem! Klären Sie dies im Vorfeld mit uns ab. Bis 6 Monate sogar zinsfrei…

Zahnarztbesuch

Wie oft muss ich zur Kontrolle zum Zahnarzt?

Mindestens einmal im Jahr, der Gesundheit Ihrer Zähne wegen und bei gesetzlich Versicherten zudem wegen der Führung des Bonusheftes (s. entsprechende Frage hier). Bei höherem Kariesrisiko machen engere Kontrollinintervalle Sinn, um Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen. Bei völlig gesunden Zähnen und intaktem Zahnfleisch sollten die “versteckten Ecken” mindestens einmal jährlich kontrolliert und ein bis zweimal jährlich professionell gereinigt werden.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Mut brauchen Sie weniger, als Sie denken mitzubringen ;-). Spaß beiseite…
Gesetzlich Versicherte benötigen auf alle Fälle ihre gültige Versichertenkarte. Weiterhin füllen Sie am besten schon einmal zuhause in Ruhe unseren Anamnesebogen aus, den Sie sich herunterladen können und listen ihre Medikamente auf.
Privatpatienten benötigen keine Versichertenkarte.

Zahngesundheit

Wie lange dauert eine profesionelle Zahnreinigung? Was kostet sie?

Für eine professionelle Zahnreinigung unserer langjährigen, motivierten Patienten planen wir durchschnittlich eine dreiviertel Stunde ein. Die Kosten unterscheiden sich je nach Zahnzahl und Aufwand und liegen typischerweise zwischen 70 und 100 Euro. Viele gesetzliche Kassen übernehmen inzwischen freiwillig einen Teil der Kosten! Fragen Sie einfach mal dort nach! Auch sie haben inzwischen erkannt: "Ein sauberer Zahn wird seltener krank."

Wie oft muss ich zur Prophylaxe (Professionelle Zahnreinigung, PZR)?

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen, gegebenfalls nach Abschluß der zahnärztlichen Therapien, einen Plan zur weiteren Gesunderhaltung Ihrer Zähne. Dabei spielen unzählige Faktoren wie Kariesrisiko, hausliche Mundhygiene, individuelle Zahnstellung, Ernährung, genetische Disposition etc. eine Rolle. Die empfohlenen Intervalle liegen zwischen 2 und 12 Monaten.

Welche Zahnbürste ist die Beste?

Die vermeintlichen Innovationen im Bereich “Zahnbürste” nehmen marketingmäßig nicht mehr nachvollziehbare Ausmaße an – schräge Borsten, Kreuzborsten, außen lange Borsten, Mikro- und Nano-Borsten, farbige Borsten, Dämpfer, Rotations-, Schwing-, Hub-, Seitwärts-, und sonstige Bewegungen in Normal-, Schall- oder Ultraschallgeschwindigkeit!?
Wir sprechen doch eigentlich von Zahnbürsten!
Unsere Empfehlung: eine gute Zahnbürste in mittlerer Härte mit kurzem Kopf und abgerundeten Borsten erfüllt die Grundanforderungen an die häusliche Zahnpflege. Zusätzlich sind Zahnseide und je nach individueller Situation Zahnzwischenraumbürstchen unverzichtbar!
Die bessere Alternative zur manuellen Zahnbürste ist in unseren Augen eine elektrische Zahnbürste, optimalerweise eine sog. "Schallzahnbürste" in einfacher Ausführung. Sie schafft bauartbedingt deutlich mehr Putzbewegungen in der gleichen Zeit im Vergleich zur Handzahnbürste und durch die Bewegungen in Schallgeschwindigkeit entstehen Kavitätenbläschen, die zusätzlichen Reinigungseffekt in den Zwischenräumen bringen.
Wir beraten Sie bei Ihrer PZR gerne individuell und herstellerunabhängig! Sprechen Sie uns darauf an.

Welche Zahnpaste ist die Beste?

Ähnlich wie im Bereich “Zahnbürste” nehmen auch die Werbeanpreisungen bei Zahnpasten marketingmäßig gewisse Ausmaße an, die kritisch hinterfragt werden müssen: Zahnaufhellung, X-fach-Schutz-Formeln, Zahnsubstanzreparatur, Parodontitis-Schutz etc.!?
Unter´m Strich sind alles nur Zahnpasten!
Unsere Empfehlung: eine Zahnpasta mit Fluorid als Inhaltsstoff. Der stärkt den Zahnschmelz und wirkt wissenschaftlich nachgewiesen. Die Zahnpasta sollte nicht zu grobe Schleifkörper besitzen. Die können Sie testen, indem Sie beim Zähneputzen einmal die Zähne aufeinander reiben. Knirscht es dann sehr sandig, ist die Paste (zu) grob. Fachleute orientieren sich am sog. RDA-Wert. Je höher, desto gröber ist die Zahnpasta, desto mehr Zahnabrieb durch das Putzen: Bei Problemen mit freiliegenden Zahnhälsen ist ein Wert unter 50 ratsam, bei gesundem Zahnfleisch unter 80 optimal. Dieser Wert steht meistens auf der Tube.

Welche Füllungen werden gemacht? Amalgam?

Kleinere “Löcher” im Zahn werden bei uns mit dentinadhäsiven Composite-Füllungen in Mehrschichttechnik versorgt - also hochwertigen, haltbaren, keramikverstärkten und zahnfarbenen Kunststofffüllungen, die fest im Zahn verklebt werden. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen diesen Mehraufwand gegenüber einfachen Zement-Füllungen selbst bezahlen. Amalgam haben wir übrigens der Gesundheit unserer Patienten zuliebe noch nie verwendet.
Bei größeren Defekten empfehlen wir die Versorgung mit Inlays oder Teilkronen aus Vollkeramik, die wir zumeist in einer Sitzung mit unserem digitalen CEREC-System anfertigen können, mit der Präzision der Dicke eines menschlichen Haares.

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